Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
Ein Verlust ist schwer genug. Wir nehmen Ihnen die Belastung der Wohnungsauflösung ab – pietätvoll, diskret und mit größter Sorgfalt für Erinnerungsstücke.
Wir verstehen, was Sie durchmachen
Nach dem Verlust eines Angehörigen ist eine Wohnungsauflösung oft die letzte Aufgabe, an die man denken möchte. Wir sind für Sie da.
Pietätvoller Umgang
Wir behandeln jeden Haushalt mit dem Respekt, den er verdient. Ihre Trauer hat Vorrang.
Kein Zeitdruck
Wir drängen Sie nicht. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.
Volle Diskretion
Unser Team arbeitet diskret – Nachbarn müssen nichts erfahren.
Wir nehmen Ihnen alles ab
Sie müssen keine Entscheidungen unter Stress treffen. Wir kümmern uns um jeden einzelnen Schritt.
Behutsame Sichtung
Wir gehen jeden Raum sorgfältig durch und trennen Erinnerungsstücke von Entsorgbarem.
Persönliches sichern
Fotos, Briefe, Dokumente und Erbstücke werden separat gesammelt und Ihnen übergeben.
Wertgegenstände bewerten
Antiquitäten, Schmuck und Sammlungen werden fachkundig geschätzt und angerechnet.
Besenreine Übergabe
Die Wohnung wird gereinigt und übergabefertig hinterlassen – ein Kapitel wird würdig abgeschlossen.
Erinnerungen bewahren
Jeder Haushalt erzählt eine Geschichte. Wir wissen, dass bestimmte Gegenstände unersetzlich sind – auch wenn sie keinen materiellen Wert haben.
- Fotoalben und lose Fotos werden gesichert
- Briefe und persönliche Dokumente aussortiert
- Erbstücke vorsichtig behandelt und verpackt
- Wichtige Unterlagen (Versicherungen, Verträge) gesammelt
- Auf Wunsch: Digitalisierung von Fotos
Was nach einem Todesfall zu beachten ist
Bei einer Mietwohnung gibt es Fristen – aber Sie haben mehr Zeit, als Sie vielleicht denken.
Innerhalb von 1 Monat
Nach Kenntnis vom Erbfall: Sonderkündigungsrecht nutzen (§ 580 BGB). Schriftliche Kündigung an Vermieter mit 3-monatiger Frist.
In den ersten Wochen
Wichtige Dokumente sichern: Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Testament, Verträge. Laufende Kosten prüfen.
Nach 1-2 Monaten
Besichtigung und Angebot für die Haushaltsauflösung. Zeit nehmen, um zu entscheiden, was behalten werden soll.
Bis zum Mietende
Haushaltsauflösung und besenreine Übergabe. Wir koordinieren alles, damit Sie den Termin einhalten.
Häufige Fragen zur Haushaltsauflösung im Trauerfall
Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?
Bei einer Mietwohnung haben Erben ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB): Innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall können Sie mit 3-monatiger Frist kündigen. Sie haben also etwa 3-4 Monate Zeit. Bei Eigentum gibt es keine Frist – hier bestimmen Sie selbst den Zeitpunkt.
Können Sie die Auflösung auch ohne unsere Anwesenheit durchführen?
Ja, das ist möglich und wird oft gewünscht. Nach einer gemeinsamen Begehung, bei der Sie uns zeigen, was aufbewahrt werden soll, erledigen wir den Rest selbstständig. Sie müssen nicht dabei sein und sich nichts ansehen, was Ihnen schwerfällt.
Was passiert mit persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken?
Wir gehen besonders behutsam vor: Fotos, Briefe, Dokumente und persönliche Gegenstände werden separat gesammelt und Ihnen übergeben. Nichts wird entsorgt, ohne dass Sie es gesehen haben. Auf Wunsch sortieren wir auch Fotos in Alben oder digitalisieren sie.
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Als Orientierung liegen marktübliche Richtwerte für eine 2-Zimmer-Wohnung bei ca. 800 €, für eine 3-Zimmer-Wohnung bei ca. 1.200 € (Branchendurchschnitt, je nach Füllgrad und Aufwand). Das sind keine Festpreise – durch Wertanrechnung (Möbel, Antiquitäten) kann sich der Preis reduzieren. Ihren verbindlichen Preis legen wir nach einer kostenlosen Besichtigung fest.
Wie gehen Sie mit Wertgegenständen um?
Wir dokumentieren alle potenziell wertvollen Gegenstände (Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Sammlungen) und besprechen mit Ihnen, was Sie behalten möchten. Der Rest wird professionell geschätzt und entweder vom Rechnungsbetrag abgezogen oder auf Wunsch für Sie verkauft.
Wann können Sie mit der Auflösung beginnen?
Wir verstehen, dass viele Familien Zeit zur Trauer brauchen. Wir richten uns nach Ihnen: Manche wünschen eine schnelle Auflösung, andere brauchen Wochen oder Monate. Termine sind meist innerhalb von 5-10 Tagen möglich, bei Bedarf auch kurzfristiger.
Was machen Sie mit gut erhaltenen Gegenständen?
Gut erhaltene Möbel, Kleidung und Hausrat spenden wir an soziale Einrichtungen wie die Diakonie oder Sozialkaufhäuser – wenn Sie das wünschen. Viele Angehörige empfinden es als tröstlich, dass die Gegenstände des Verstorbenen noch jemandem nützlich sind.
Können Sie auch bei der Wohnungsübergabe helfen?
Ja, wir übergeben die Wohnung besenrein an den Vermieter. Auf Wunsch sind wir auch beim Übergabetermin dabei und dokumentieren den Zustand. Bei Bedarf koordinieren wir Renovierungsarbeiten (Streichen, Bodenbelag) als Komplettservice.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
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