Entrümpelung steuerlich absetzen
Wussten Sie, dass Sie die Kosten einer Entrümpelung von der Steuer absetzen können? Bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr sind möglich.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick
Die Entrümpelung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – das Finanzamt beteiligt sich an Ihren Kosten.
Was ist § 35a EStG?
Der § 35a des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es Steuerzahlern, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abzuziehen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
Das macht den Paragrafen besonders attraktiv: Sie sparen real bares Geld bei Ihrer nächsten Steuererklärung.
Diese 400 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – nicht vom Einkommen.
Welche Kosten sind absetzbar?
Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten (Lohn) – nicht die Materialkosten.
Absetzbar
- • Arbeitszeit der Räumungskräfte
- • Anfahrtskosten (wenn separat ausgewiesen)
- • Entsorgungskosten (Anteil Arbeitsleistung)
Nicht absetzbar
- • Containermiete (Materialkosten)
- • Gebühren für Entsorgungsanlagen
- • Verpackungsmaterial
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein.
Haushaltsnähe
Die Dienstleistung muss in oder am Haushalt erbracht werden. Eine Entrümpelung erfüllt diese Voraussetzung.
Ordnungsgemäße Rechnung
Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
Unbare Zahlung
Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Eigener Haushalt
Sie müssen in der Wohnung selbst leben oder es muss der Haushalt eines nahen Angehörigen sein.
Achtung: Keine Barzahlung
Zahlen Sie die Rechnung immer per Überweisung. Bei Barzahlung erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an – auch wenn Sie eine Quittung haben.
Sonderfall: Haushaltsauflösung nach Todesfall
Auch die Auflösung des Haushalts eines verstorbenen Angehörigen kann unter bestimmten Umständen absetzbar sein.
- Wenn der Verstorbene im eigenen Haushalt gelebt hat
- Wenn Sie als Erbe die Wohnung übernehmen
- Bei Wohnungen von Eltern in besonderen Fällen
Hier empfehlen wir, vorab mit einem Steuerberater zu sprechen, da die Rechtslage komplex sein kann.
So gehen Sie vor
In drei Schritten zur Steuerersparnis.
Rechnung anfordern
Bitten Sie uns um eine Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten. Wir stellen unsere Rechnungen standardmäßig so aus.
Per Überweisung zahlen
Überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf unser Geschäftskonto. Bewahren Sie den Kontoauszug als Nachweis auf.
In Steuererklärung eintragen
Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen", Zeile 5: Haushaltsnahe Dienstleistungen. Nur den Arbeitskosten-Anteil eintragen.
Maximale Ersparnis
Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt bei 20.000 € pro Jahr.
Davon sind 20 % – also maximal 4.000 € – als Steuerermäßigung absetzbar.
Weitere absetzbare Haushaltsleistungen
Der Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen:
- Reinigungsservice
- Gartenpflege
- Umzugsdienste
- Pflegedienste
Zusammenfassung
Alles Wichtige in vier Punkten.
Arbeitskosten der Entrümpelung
20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 €/Jahr
Rechnung mit getrennten Kosten + Überweisung
Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen", Zeile 5
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.
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