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Entrümpelung steuerlich absetzen nach §35a EStG
Finanzen & Steuern

Entrümpelung steuerlich absetzen

Wussten Sie, dass Sie die Kosten einer Entrümpelung von der Steuer absetzen können? Bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr sind möglich.

5 Min. Lesezeit | Stand: Januar 2026

Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick

Die Entrümpelung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – das Finanzamt beteiligt sich an Ihren Kosten.

20 %
der Arbeitskosten absetzbar
4.000 €
maximale Ersparnis pro Jahr
§ 35a
EStG (Einkommensteuergesetz)

Was ist § 35a EStG?

Der § 35a des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es Steuerzahlern, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abzuziehen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

Das macht den Paragrafen besonders attraktiv: Sie sparen real bares Geld bei Ihrer nächsten Steuererklärung.

Rechenbeispiel
Gesamtkosten Entrümpelung 2.500 €
Davon Arbeitskosten 2.000 €
20 % von 2.000 € 400 € sparen

Diese 400 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – nicht vom Einkommen.

Welche Kosten sind absetzbar?

Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten (Lohn) – nicht die Materialkosten.

Absetzbar

  • Arbeitszeit der Räumungskräfte
  • Anfahrtskosten (wenn separat ausgewiesen)
  • Entsorgungskosten (Anteil Arbeitsleistung)

Nicht absetzbar

  • Containermiete (Materialkosten)
  • Gebühren für Entsorgungsanlagen
  • Verpackungsmaterial

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein.

1

Haushaltsnähe

Die Dienstleistung muss in oder am Haushalt erbracht werden. Eine Entrümpelung erfüllt diese Voraussetzung.

2

Ordnungsgemäße Rechnung

Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.

3

Unbare Zahlung

Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlung wird nicht anerkannt.

4

Eigener Haushalt

Sie müssen in der Wohnung selbst leben oder es muss der Haushalt eines nahen Angehörigen sein.

Achtung: Keine Barzahlung

Zahlen Sie die Rechnung immer per Überweisung. Bei Barzahlung erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an – auch wenn Sie eine Quittung haben.

Sonderfall: Haushaltsauflösung nach Todesfall

Auch die Auflösung des Haushalts eines verstorbenen Angehörigen kann unter bestimmten Umständen absetzbar sein.

  • Wenn der Verstorbene im eigenen Haushalt gelebt hat
  • Wenn Sie als Erbe die Wohnung übernehmen
  • Bei Wohnungen von Eltern in besonderen Fällen

Hier empfehlen wir, vorab mit einem Steuerberater zu sprechen, da die Rechtslage komplex sein kann.

So gehen Sie vor

In drei Schritten zur Steuerersparnis.

1

Rechnung anfordern

Bitten Sie uns um eine Rechnung mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten. Wir stellen unsere Rechnungen standardmäßig so aus.

2

Per Überweisung zahlen

Überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf unser Geschäftskonto. Bewahren Sie den Kontoauszug als Nachweis auf.

3

In Steuererklärung eintragen

Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen", Zeile 5: Haushaltsnahe Dienstleistungen. Nur den Arbeitskosten-Anteil eintragen.

Maximale Ersparnis

Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt bei 20.000 € pro Jahr.

Davon sind 20 % – also maximal 4.000 € – als Steuerermäßigung absetzbar.

Weitere absetzbare Haushaltsleistungen

Der Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen:

  • Reinigungsservice
  • Gartenpflege
  • Umzugsdienste
  • Pflegedienste

Zusammenfassung

Alles Wichtige in vier Punkten.

Was

Arbeitskosten der Entrümpelung

Wieviel

20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 €/Jahr

Wie

Rechnung mit getrennten Kosten + Überweisung

Wo

Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen", Zeile 5

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.

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