Entrümpelung für Erben – fair und transparent
Als Erbengemeinschaft stehen Sie vor besonderen Herausforderungen: Abstimmung mit Miterben, Fristen, Dokumentation. Wir helfen Ihnen, die geerbte Immobilie professionell und konfliktfrei aufzulösen.
Wir verstehen Ihre Situation
Eine Erbschaft bringt neben der Trauer oft auch organisatorische und rechtliche Herausforderungen mit sich.
Zeitdruck
Mietverträge laufen weiter, Kündigungsfristen ticken – jeder Monat kostet.
Abstimmung
Alle Miterben müssen zustimmen – oft wohnen sie weit verstreut.
Dokumentation
Für die Erbauseinandersetzung brauchen Sie nachvollziehbare Unterlagen.
Faire Verteilung
Wer bekommt was? Und wie wird der Wert fair verteilt?
So unterstützen wir Erbengemeinschaften
Wir kennen die besonderen Anforderungen bei Erbfällen und bieten Ihnen einen Service, der alle Miterben zufriedenstellt.
Gemeinsamer Besichtigungstermin
Alle Erben können teilnehmen – vor Ort oder per Video. Sie markieren, was behalten werden soll.
Vollständige Dokumentation
Wir fotografieren und listen alle Wertgegenstände auf – für Ihre Unterlagen und die Erbauseinandersetzung.
Faire Wertanrechnung
Antiquitäten, Möbel und andere Werte werden professionell geschätzt und transparent verrechnet.
Separate Rechnungsstellung
Auf Wunsch erstellen wir Einzelrechnungen für jeden Miterben – ideal für die anteilige Kostenverteilung.
Rechtliches bei der Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft (§§ 2032-2041 BGB) erbt gemeinschaftlich – das bedeutet, alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
- Einstimmigkeit für Verfügungen erforderlich
- Mietvertrag geht auf alle Erben über
- Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB
- Kosten der Entrümpelung sind Nachlassverbindlichkeiten
Marktübliche Richtwerte zur Orientierung
Die folgenden Werte sind Branchendurchschnittswerte zur ersten Einschätzung – keine Festpreise. Ihren verbindlichen Preis legen wir nach der kostenlosen Besichtigung fest, häufig gemindert durch eine Wertanrechnung.
2-Zimmer-Wohnung
ca. 800 €
marktüblicher Richtwert
3-Zimmer-Wohnung
ca. 1.200 €
marktüblicher Richtwert
Einfamilienhaus
ca. 2.500 €
marktüblicher Richtwert
Marktübliche Richtwerte zur Orientierung – kein verbindliches Angebot. Ihren Festpreis legen wir nach einer kostenlosen Besichtigung fest.
Nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine erste Einschätzung.
Häufige Fragen von Erbengemeinschaften
Wer muss bei einer Erbengemeinschaft der Entrümpelung zustimmen?
Nach §§ 2038-2040 BGB müssen alle Miterben der Haushaltsauflösung zustimmen. Eine Mehrheitsentscheidung reicht nicht aus – es ist Einstimmigkeit erforderlich. Wir empfehlen, vorab eine schriftliche Vereinbarung mit allen Erben zu treffen. Gerne stellen wir eine Vorlage zur Verfügung.
Wie funktioniert die Wertanrechnung bei mehreren Erben?
Wir erstellen eine detaillierte Aufstellung aller verwertbaren Gegenstände mit Einzelwerten. Diese Dokumentation können Sie für die Erbauseinandersetzung nutzen. Der Gesamtwert wird vom Rechnungsbetrag abgezogen. Auf Wunsch erstellen wir separate Rechnungen oder Aufstellungen für jeden Miterben.
Welche Fristen müssen wir bei einer geerbten Mietwohnung beachten?
Als Erben haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB: Innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall können Sie mit 3-monatiger Frist kündigen. Der Mietvertrag läuft also noch etwa 3-4 Monate weiter. In dieser Zeit muss die Wohnung geräumt werden – wir unterstützen Sie auch kurzfristig.
Was passiert mit Gegenständen, die einzelne Erben behalten möchten?
Vor der Räumung markieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Gegenstände aufbewahrt werden sollen. Diese werden sorgfältig separiert und können abgeholt oder auf Wunsch auch von uns transportiert werden. So stellen wir sicher, dass keine Erinnerungsstücke oder Wertgegenstände versehentlich entsorgt werden.
Können Sie auch helfen, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Wir sind keine Mediatoren, aber unsere neutrale Dokumentation und Wertermittlung kann helfen, Konflikte zu entschärfen. Alle Gegenstände werden fotografiert und bewertet, sodass eine faire Verteilung oder Verrechnung möglich ist. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.
Brauchen wir einen Erbschein für die Beauftragung?
Für die Beauftragung der Entrümpelung benötigen wir keinen Erbschein. Es reicht, wenn alle Erben der Auflösung schriftlich zustimmen. Für den Zugang zur Wohnung sollten Sie allerdings dem Vermieter gegenüber Ihre Erbenstellung nachweisen können – hier kann ein Erbschein erforderlich sein.
Was kostet die Entrümpelung einer geerbten Wohnung?
Als Orientierung liegen marktübliche Richtwerte für eine 3-Zimmer-Wohnung bei ca. 1.200 € (Branchendurchschnitt, je nach Füllgrad und Aufwand). Das sind keine Festpreise – Ihren verbindlichen Preis legen wir nach einer kostenlosen Besichtigung fest, häufig gemindert durch eine Wertanrechnung (Antiquitäten, Möbel, Elektronik).
Wie schnell können Sie eine geerbte Wohnung räumen?
Termine sind meist innerhalb von 5-10 Werktagen möglich. Bei dringenden Fällen (z.B. drohende Mietkosten) bieten wir auch Express-Service. Eine durchschnittliche 3-Zimmer-Wohnung räumen wir in 1-2 Tagen komplett. Bei der Terminplanung berücksichtigen wir, dass sich alle Erben abstimmen müssen.
Erbengemeinschaft? Wir helfen.
Kostenlose Beratung und transparente Dokumentation für alle Miterben.
Kostenlos • Unverbindlich • Festpreisgarantie