Räumung nach Zwangsräumung
Nach der amtlichen Zwangsräumung muss die Wohnung schnell wieder nutzbar sein. Wir räumen professionell, dokumentieren alles und machen die Immobilie wieder vermietbar.
Wann wir helfen
Nach einer gerichtlichen Räumung oder bei Insolvenz muss es oft schnell gehen. Wir sind darauf spezialisiert.
Nach Räumungsklage
Gerichtsvollzieher hat geräumt – wir übernehmen die vollständige Entrümpelung.
Bei Insolvenz
Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern – professionelle Abwicklung.
Zurückgelassenes
Mieter ausgezogen und Gegenstände zurückgelassen – wir räumen auf.
Unser Ablauf bei Zwangsräumungen
Wir kennen die rechtlichen Anforderungen und arbeiten eng mit Gerichtsvollziehern und Vermietern zusammen.
Terminabstimmung
Wir stimmen uns mit dem Gerichtsvollzieher-Termin ab und sind vor Ort bereit.
Dokumentation
Wir fotografieren alle zurückgelassenen Gegenstände für Ihre rechtliche Absicherung.
Räumung & Entsorgung
Komplette Räumung der Wohnung – fachgerechte Entsorgung aller Gegenstände.
Besenreine Übergabe
Die Wohnung ist sofort wieder vermietbar. Optional: Renovierung als Zusatzleistung.
Aufbewahrungspflicht beachten
Nach einer Zwangsräumung haben Sie als Vermieter Aufbewahrungspflichten für die zurückgelassenen Gegenstände des Mieters.
- Gegenstände müssen in der Regel 4 Wochen aufbewahrt werden
- Wertlose Gegenstände dürfen sofort entsorgt werden
- Dokumentation schützt vor späteren Ansprüchen
Wir bieten Zwischenlagerung an, damit die Wohnung sofort wieder nutzbar ist.
Marktübliche Richtwerte zur Orientierung
Die folgenden Werte sind Branchendurchschnittswerte – keine Festpreise. Die Kosten können Sie in der Regel als Schadensersatz geltend machen.
Normale Wohnung
ca. 800 €
zzgl. 19 % MwSt.
2-3 Zimmer, marktüblicher Richtwert
Vermüllt
ca. 1.500 €
marktüblicher Richtwert
+ Lagerung
ca. 150 €
pro Monat
Marktübliche Richtwerte zur Orientierung – kein verbindliches Angebot. Ihren Festpreis legen wir nach einer kostenlosen Besichtigung fest.
Häufige Fragen zur Zwangsräumung
Wie schnell können Sie nach einer Zwangsräumung beginnen?
In der Regel können wir innerhalb von 24-48 Stunden nach der Räumung durch den Gerichtsvollzieher beginnen. Bei geplanten Terminen stimmen wir uns vorher mit Ihnen ab, sodass wir direkt im Anschluss starten können.
Was passiert mit den Gegenständen des ehemaligen Mieters?
Nach der Räumung durch den Gerichtsvollzieher gehen die zurückgelassenen Gegenstände in Ihre Obhut über. Sie müssen diese aber noch eine angemessene Zeit (in der Regel 4 Wochen) aufbewahren, bevor sie entsorgt werden dürfen. Wir können die Gegenstände auch zwischenlagern.
Können Sie auch bei der Zwangsräumung selbst dabei sein?
Ja, auf Wunsch sind wir beim Räumungstermin dabei und beginnen direkt nach Abschluss der amtlichen Handlung mit der Entrümpelung. So ist die Wohnung noch am selben Tag oder am Folgetag wieder nutzbar.
Was kostet die Räumung nach einer Zwangsräumung?
Als Orientierung liegen marktübliche Richtwerte für eine 2-Zimmer-Wohnung bei ca. 800 € (Branchendurchschnitt, normaler Füllgrad); bei Vermüllung oder Messie-Zuständen entsprechend mehr. Das sind keine Festpreise – nach einer Besichtigung oder Fotodokumentation erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
Erstellen Sie Dokumentation für das Gericht?
Ja, wir dokumentieren den Zustand der Wohnung und alle zurückgelassenen Gegenstände fotografisch. Diese Unterlagen können Sie für eventuelle Nachforderungen oder als Nachweis gegenüber dem Gericht verwenden.
Was ist bei Insolvenz des Mieters?
Bei einer Insolvenz ist der Insolvenzverwalter Ansprechpartner für die Räumung. Wir arbeiten auch mit Insolvenzverwaltern zusammen und können die Räumung im Auftrag der Insolvenzmasse durchführen.
Können Sie auch Gegenstände für den Mieter aufbewahren?
Ja, wir bieten auf Wunsch eine Zwischenlagerung der Gegenstände an. So erfüllen Sie Ihre Aufbewahrungspflicht, ohne die Wohnung blockiert zu halten. Die Lagerkosten werden gesondert berechnet.
Wie diskret arbeiten Sie?
Wir arbeiten professionell und ohne Aufsehen. Neutrale Fahrzeuge, keine Firmenlogos auf Arbeitskleidung. Nachbarn erfahren nur, dass geräumt wird – nicht die Umstände.
Schnelle Hilfe nach Zwangsräumung
Wir sind innerhalb von 24-48 Stunden vor Ort. Rufen Sie uns an.
Kostenlos • Unverbindlich • Festpreisgarantie