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Checkliste: Haushaltsauflösung

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0/5 Erste Schritte

0/6 Dokumente & Formalitäten

0/5 Wertgegenstände

0/5 Praktisches

0/2 Übergabe

Wichtig bei Mietwohnungen

Prüfen Sie die Kündigungsfristen im Mietvertrag. Bei einem Erbfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB: Innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall können Sie mit 3-Monats-Frist kündigen.

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