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Checkliste: Erbfall

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0/5 Innerhalb 1 Monat

0/6 Behörden & Verträge

0/5 Haushaltsauflösung planen

Rechtliche Hinweise

Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB): Als Erbe können Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall den Mietvertrag mit der gesetzlichen 3-Monats-Frist kündigen – unabhängig von längeren Kündigungsfristen im Vertrag.

Erbengemeinschaft: Bei mehreren Erben müssen alle Miterben der Haushaltsauflösung zustimmen. Holen Sie schriftliches Einverständnis ein.

Steuerlich absetzbar: Die Kosten der Haushaltsauflösung können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) steuerlich geltend gemacht werden.

"Wir wissen, dass dies eine schwere Zeit ist. Bei uns erhalten Sie nicht nur professionelle Hilfe, sondern auch Verständnis und Einfühlungsvermögen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen."

– Das Team von Völker & Schulz

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